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Daniela Dysli

Willkommen bei Switzerland Travel Centre!
Gerne können Sie per E-Mail oder telefonisch unter +41 43 210 55 00 mit uns Kontakt aufnehmen.

1 Anwendungsbereich


Die vorligenden Allgemeinen Vertrags-  und  Reisebedingungen  (AVRB)  regeln  das  Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und STC Switzerland Travel Centre AG (STC). 


Die AVRB gelten für Buchungen aller Kanäle, welche STC derzeit (siehe Fussnote 1) betreibt, soweit diese eine von STC zusammengestellte Pauschalreise für Endkonsumenten im Sinne von Art. 1 des Pauschalreisegesetzes beinhaltet (Buchung eines vorkonfigurierten Reisearrangements, siehe Fussnote 2) In Fällen, in denen der Kunde lediglich einzelne Reisebausteine (Flug, Hotel, Mietauto etc.) bucht und/oder solche selber zu einem Arrangement zusammenstellt und bucht, beziehungsweise das Package von einer Drittpartei produziert wurde, tritt STC lediglich als Vermittlerin von Leistungen Dritter auf und haftet somit nicht für die korrekte Durchführung im Sinne des Pauschalreisegesetzes.


2 Vertragsabschluss


Bucht der Kunde über einer der von STC betriebenen Verkaufskanäle ein dem Pauschalreisegesetz unterstelltes Reise-Arrangement (siehe Ziffer 1), stellt dies einen Antrag auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages dar. Der Kunde ist an seinen Antrag während sieben Werktagen gebunden, innert welcher die Bestätigung durch STC zu erfolgen hat. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlich bestätigten Buchung und nur im Rahmen dieser Bestätigung zustande. Weicht die Bestätigung vom Angebot des Kunden ab, gilt dies als Angebot von STC, wobei STC ihrerseits an ihr Angebot während sieben Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt. Als Annahme gilt auch die Zahlung durch den Kunden. STC ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einen Antrag innerhalb von 72 Stunden abzulehnen. Die von STC bestätigte Buchung sowie die vorliegenden AVRB und sämtliche von STC gemachten Hinweise zur Durchführung der Reise bilden den Inhalt des, zwischen dem Kunden und STC abgeschlossenen, Vertrages.


3 Preise


Der vom Kunden zu bezahlende Reisepreis ergibt sich – vorbehaltlich Artikel 5 – aus dem vor der Zahlung angezeigten und vom Kunden bestätigten Gesamtpreis einschliesslich sämtlicher Zuschläge, Taxen und Abgaben. Der Gesamtpreis hängt von der individuellen Gestaltung des Reisearrangements ab und kann daher von den Beispielen auf den Internetseiten von STC abweichen. Soweit nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise für die einzelnen Arrangements in Schweizer Franken. In sämtlichen Preisen ist die schweizerische Mehrwertsteuer bereits einkalkuliert.


4 Buchungsgebühren


STC kann für sämtliche Reservationen eine Buchungsgebühr erheben. Die Höhe der Buchungsgebühr wird dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorganges vor der Zahlungsbestätigung angezeigt. Zusätzlich zur Buchungsgebühr können Portospesen bzw. Auftragspauschalen der Leistungserbringer belastet werden. Diese Kosten werden ebenfalls vor der Belastung der Kreditkarte angezeigt.


5 Zahlungsbedingungen


In einigen Fällen wird eine Kreditkarte lediglich als Garantiehinterlegung erforderlich. Die Bezahlung erfolgt vor Ort direkt im Hotel. Während des Buchungsprozesses wird der Kunde auf diese Zahlungsart hingewiesen. In den anderen Fällen wird der Reisepreis zum Zeitpunkt der Buchung zur Zahlung fällig. Solange der Reisepreis nicht bezahlt wurde, hat STC das Recht zur Leistungsverweigerung resp. kann vom Vertrag fristlos zurücktreten. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte gemäss den Vorgaben von STC. Sämtliche durch die Zahlung per Kreditkarte entstehenden Gebühren von Kreditkartenunternehmen, kann STC an den Kunden weiterbelasten. Die entsprechenden Zuschläge werden vor der Zahlungsbestätigung im System angezeigt. Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen und nach freiem Ermessen von STC möglich.


6 Bestätigung und Reisedokumente


Die Bestätigung der Buchung erfolgt auf elektronischem Weg. Wo, nach dem derzeitigen technischen Ausbau der STC Internetseiten oder aufgrund von Vorgaben Dritter, Tickets physisch ausgestellt werden müssen, werden diese per Post oder auf eine andere geeignete Weise dem Kunden mit Porto- oder Kurierzuschlag zugestellt. Ist der Kunde nicht spätestens fünf Werktage vor Reiseantritt im Besitz der vollständigen elektronischen oder physischen Reisedokumentation, hat er dies umgehend mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung gilt dies als kostenpflichtiger Rücktritt von der Reise bzw. trifft diesfalls STC für die Nichtdurchführbarkeit der Reise keine Haftung (vgl. hinten Ziffer 9.2). Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb weniger als 3 Arbeitstagen kann STC eine Expressgebühr (mind. CHF 20.00) verlangen. Bei verspäteter Auslieferung der Reisedokumente durch Post- oder Kurierdienste übernimmt STC keinerlei Haftung.


7 Preiserhöhungen und andere Änderungen durch STC


Erforderliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsabschluss durch STC sind zulässig, wenn sie nicht gegen Treu und Glauben verstossen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zulässig sind unter anderem kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, der Wechsel der Fluggesellschaft sowie die weiteren in den AVRB vorbehaltenen Änderungen. Für die nachfolgend aufgeführten Fälle behält sich STC das Recht vor, die publizierten Preise nach Vertragsabschluss zu erhöhen:


  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

  • neu eingeführte oder erhöhte allgemein verbindliche Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)

  • Wechselkursänderungen

Falls STC die Preise für eine Reise aus den oben genannten Gründen ändern muss, gibt STC diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen (Fussnote 3) vor dem Abreisetermin dem Kunden per E-Mail bekannt und ist gleichzeitig ermächtigt, bis zu 10 % des ursprünglich gebuchten Reisepreises direkt von der Kreditkarte abzubuchen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vom Kunden gebuchten Reisepreises und bietet STC dem Kunden keinen gleichwertigen Ersatz im Sinne von Ziff. 11.1.7 an, so hat der Kunde das Recht. Innert fünf Tagen kostenlos von der Reise zurücktreten. Den Vertragsrücktritt hat der Kunde schriftlich mitzuteilen. STC wird in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.


8 Annullation der Reise durch STC


Die von STC angebotenen Pauschalreisen können auf einer Mindestteilnehmerzahl basieren. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann STC die Pauschalreisen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin per E-Mail annullieren. STC behält sich sodann das Recht vor, die Buchung aus Gründen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen abzusagen, beispielsweise bei Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. STC ist jedoch in solchen Fällen bemüht, den Kunden so rasch als möglich zu informieren. Annulliert STC die Buchung, so wird der Reisevertrag aufgehoben und STC erstattet dem Kunden in diesem Fall alle bereits geleisteten Zahlungen. Stattdessen kann STC dem Kunden auch ein gleichwertiges Ersatzangebot machen. Weitergehende Ansprüche gegen STC sind ausgeschlossen.


9 Umbuchung und Annullation durch den Kunden


Auf das Umbuchen einer Reise oder deren Annullation hat der Kunde nur ausnahmsweise und nur bei Übernahme der unter Ziffer 9.2 erwähnten Kosten Anspruch. Die Annullation bzw. Änderung einer Buchung durch den Kunden muss schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Die Annullation ist gültig sobald diese durch STC rückbestätigt wurde. Die Annullation gilt erst als erfolgt, wenn STC über sämtliche notwendigen Angaben wie Name und Adresse des/der Reiseteilnehmer sowie die Buchungsnummer und das Datum der Reise sowie den genauen Grund und allfällige Atteste etc. verfügt. Entsprechende Auskünfte oder Zusicherungen durch Reisebegleiter oder andere nicht dem Personal der STC angehörende Personen werden nicht anerkannt. Annullationen oder Umbuchungen folgender Angebote sind ausgeschlossen: Flüge Eventveranstaltungen.


9.1 Bearbeitungsgebühr

STC erhebt nur in bestimmten Ausnahmefällen keine Annullationskosten. Dies kann im Besonderen bei Online-Hotelbuchungen der Fall sein, bei denen der Kunde informiert wird, bis zu welchem Zeitpunkt eine Buchung kostenfrei annulliert werden kann. In allen anderen Fällen von Annullationen durch den Kunden erhebt STC zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (Ziffer 9.1 AVRB) Annullationskosten in der Höhe einer Prozentpauschale auf dem Reisepreis, abhängig vom Zeitpunkt der Annullation:














Zeitpunkt der Annullation (siehe Fussnote 4)Kostenfolge für Kunden
Annullation > 30 Tage vor Reisebeginnvolle Rückerstattung, nur Bearbeitungsgebühr (CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.-) zahlbar

Annullation 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn
20% des Reisepreises zahlbar, mind. aber Bearbeitungsgebühr (CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.-)
Annullation 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn50% des Reisepreises zahlbar
Annullation 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn80% des Reisepreises zahlbar
Annullation <1 Tag vor Reisebeginn100% des Reisepreises zahlbar

Für online gebuchte Flug- und Zugtickets sowie Eventveranstaltungen sind immer 100% des Reisepreises zahlbar. Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem nachweislich die schriftliche Erklärung des Kunden mit sämtlichen benötigten Angaben gemäss Ziffer 9 AVGB bei STC eintrifft, bei Samstagen, Sonn- oder Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend (siehe Fussnote 3).


9.3 Annullationsschutz

9.3.1 Versicherungsabschluss

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung, sofern Sie keine entsprechende Versicherung bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Diese Versicherung ist zusätzlich zum Arrangementpreis zu bezahlen.


9.3.2 Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz entspricht den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von STC , welche beim Versicherungsabschluss den Reisedokumenten beigelegt werden. Bei Annullation der Reise bleibt die Versicherungsprämie geschuldet. Die Versicherungsleistung „Assistance“ (Reisezwischenfall Versicherung) ist in dieser Versicherung nicht inbegriffen, kann aber über Versicherungspartner von STC abgeschlossen werden


9.4 Minderbuchung

Haben mehrere Personen eine Reise bzw. Pauschalreise gebucht und können eine oder mehrere Personen nicht an dieser Reise teilnehmen (Minderbuchung) so gilt diese Minderbuchung als Annullation hinsichtlich der nicht teilnehmenden Person bzw. Personen. Die Minderbuchung hat ebenfalls die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr sowie der Annullationskosten durch die nicht teilnehmenden Personen gemäss Ziffer 9.2 AVRB zur Folge.


9.5 Ersatzperson

Kann ein Reiseteilnehmer die Reise nicht antreten, so kann er unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen eine Ersatzperson stellen: Die Ersatzperson muss bereit sein, die gebuchte Reise zu denselben Bedingungen anzutreten Die anderen Leistungserbringer (Hotels, Fluggesellschaften, Bahngesellschaft etc.) akzeptieren diese Änderung Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visum, Impfvorschriften) Der Teilnahme der Ersatzperson stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Für die Teilnahme der Ersatzpersonen kann STC die Bearbeitungsgebühr und Kosten analog Ziffer 9.1 erheben sowie die Kreditkarte des Kunden belasten. Die interne Abrechnung zwischen Kunde und Ersatzperson ist Sache des Kunden. Gegenüber STC haften Kunde und Ersatzperson solidarisch.


10 Pass- und Visumserfordernisse / Gesundheitspolizeiliche Formalitäten


Für Informationen zu geltenden Pass- und Visumsvorschriften sowie gesundheitspolizeilichen Formalitäten hat der Kunde die zuständigen Botschaften und Konsulate zu kontaktieren.


11 Haftung


11.1 Allgemeines

STC haftet ausschliesslich im Rahmen dieses AVRB und nur soweit STC dem Kunden keine gleichwertige Ersatzlösung gemäss Ziffer 11.1.7 angeboten hat. Eine Haftung von STC besteht überdies nur, sofern die Schäden durch STC oder deren Leistungserbringer (Hotel, Bahngesellschaft etc.) überwiegend verschuldet worden sind. Eine Haftung von STC für mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet STC höchstens im Umfang des zweifachen Netto-Pauschalreisepreises.


11.1.1 Programmänderung

Keine Haftung wird seitens STC übernommen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen. Ebenso haftet STC nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, zurückzuführen sind.


11.1.2 Lokal gebuchte Veranstaltungen und Ausflüge

STC haftet nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Ausflügen oder Veranstaltungen, die der Kunde während der Durchführung der Reise “vor Ort” selbst bucht. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Unterlagen in einer örtlichen Vertretung aufliegen oder sonst wie dem Kunden durch die örtliche Reiseleitung übergeben werden.


11.1.3 Unfälle und Erkrankungen

STC übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von STC oder einem von STC beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Ziff. 11.1.2 ist ausdrücklich vorbehalten. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.), sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von STC ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


11.1.4 Informationen zu Flugreisen

Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder des Reisegepäcks sowie der Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.


11.1.5 Sachschäden

STC übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten während der gebuchten Reise nur, falls einem von STC beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In jedem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden, max. jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Netto-Reisepreises für die geschädigte Person beschränkt. Bei Schäden oder Verlusten im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.), sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von STC ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


11.1.6 Sicherstellung der Kundengelder

STC ist dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche angeschlossen und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Buchung bezahlten Beträge (www.srv.ch).


11.1.7 Adäquater Ersatz

Ist es STC nicht möglich, eine Reise wie offeriert und gebucht durchzuführen, bemüht sie sich – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine adäquate Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann. Eine adäquate Ersatzlösung kann unter anderem eine gleichwertige oder höhere Zimmerkategorie oder eine gleichwertige Reisedestination oder ein anderes gleichwertiges Hotel darstellen.


11.1.8 Beanstandungen

Hat der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich STC oder dem Leistungsträger bekanntzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt die Intervention des Kunden zu keiner angemessenen Lösung, ist dieser verpflichtet, vom Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die die Beanstandung und deren Inhalt festhält (für die Folgen bei Nichteinhaltung vgl. hierzu unten Ziff. 11.1.9). Bei Diebstahl und anderen strafbaren Tatbeständen muss ein schriftlicher Polizeibericht vor Ort verlangt und beigebracht werden. Die örtliche Vertretung/Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und/oder Gründe, die hierzu führen könnten anzuerkennen.


11.1.9 Ersatzbegehren

Das Ersatzbegehren und die Bestätigung des Leistungsträgers resp. allfällige polizeiliche Feststellungen sind spätestens innerhalb von vier Wochen nach der vereinbarten Beendigung der Reise schriftlich bei STC in Zürich einzureichen. Falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.


11.1.10 Verjährungsfrist

Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem vereinbarten Rückkehrdatum. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.


11.1.11 Abbruch der Reise

Falls die Reise aus einem vom Kunden zu vertretenden Grunde vorzeitig abgebrochen werden muss, ist STC grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet.


11.1.12 Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

STC kann ferner keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde allein verantwortlich.


11.1.13 Flugreisen

Falls auf den Reiseportalen von STC Flug Angebote angeboten werden, handelt es sich um Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise für Flüge der Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften, Umsteigeverbindungen und Flugzeugtypen können ändern. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reiseteilnehmer ausgestellt werden, haftet STC nicht für die Mindestumsteigezeit.


11.1.14 Sportmöglichkeiten

Sportmöglichkeiten werden grundsätzlich durch Drittpersonen, auf die STC wenig oder überhaupt keinen Einfluss hat, durchgeführt. STC kann deshalb nicht garantieren, dass die beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausgeübt werden können. Falls sich der Kunde für eine bestimmte Sportart besonders interessiert, muss er sich vor seiner Abreise schriftlich bestätigen lassen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während der Ferienzeit auch tatsächlich im erwarteten Umfang möglich ist. Für die hierzu notwendigen ärztlichen Atteste/Ausrüstung/Eignung etc. ist der Kunde selber verantwortlich.


11.1.15 Kulturelle Veranstaltungen

Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet STC eine Reservierungsgebühr je nach Veranstalter von mind. CHF 30.00. Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden. Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen können nicht annulliert werden. Eintrittskarten können nur zusammen mit einem Pauschalarrangement gebucht werden. Die Kartenpreise sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte, weil Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.


12 Änderung der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen


STC behält sich das Recht vor, die vorliegenden AVRB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern.


13 Copyright


Der gesamte Inhalt (Content) der Internetseiten von STC sowie das Logo und die Online Auftritte von STC sowie von Drittanbietern sind urheberrechtlich geschützt. Durch die Benutzung der STC Internetseiten werden dem Benutzer keine Rechte am Inhalt, an der Software, an einer eingetragenen Marke oder an sonst einem Element der STC Internetseiten eingeräumt. Jegliche Reproduktion oder Benutzung der STC Internetseiten und der verwendeten Logos für einen öffentlichen oder kommerziellen Zweck ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der STC verboten.


14 Kein Angebot


Die auf STC Internetseite(n) veröffentlichten Informationen und Meinungen stellen weder eine Aufforderung oder ein Angebot zum Kauf bzw. Verkauf von Reisen dar, noch eine Aufforderung oder ein Angebot zur Tätigung sonstiger Transaktionen. Sie dienen lediglich der Information und dem Kunden zwecks Buchung seiner Reise.


15 Betrieb der Internetseiten


STC bemüht sich bei der Zusammenstellung und Aktualisierung der Informationen auf den STC Internetseiten um Vollständigkeit und Aktualität. STC und ihre Vertragspartner übernehmen aber keine Garantie (einschliesslich Haftung gegenüber Dritten) betreffend Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der auf den STC Internetseiten veröffentlichten Informationen. STC übernimmt ausserdem keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen den STC Internetseiten nicht unterbrochen werden oder fehlerfrei sind, dass Fehler unverzüglich behoben werden oder dass die Seiten oder der jeweilige Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind. STC haftet im Weiteren nicht für Fehler, Abbrüche von Buchungen und Nicht-Übermittlungen von Meldungen bei Bedienungsfehlern. Es ist ausdrücklich untersagt, die STC Internetseiten für Test- oder andere Zwecke zu verwenden. Ebenfalls ausdrücklich untersagt sind der Missbrauch der STC Internetseiten sowie das unerlaubte Eindringen in die Datenbanken von STC. Zur Kontrolle speichert STC die Internet-Protokoll-Nummern (IP) in speziellen Protokollen und behält sich strafrechtliche Massnahmen bei Missbräuchen vor.


16 Änderungsvorbehalt


Sämtliche Informationen, Performance- und andere Darstellungen, Links oder andere Mitteilungen können ohne vorgängige Mitteilung oder Erklärung an den Benutzer jederzeit geändert werden.


17 Reisebeschreibungen


Reisebeschreibungen und die Darstellung von Einrichtungen einschl. Hotelanlagen, Entfernung und Aussicht, Gebäude in der näheren Umgebung und dgl. sind naturgemäss einem Wandel unterworfen und subjektiver Natur. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bilder von Hotels, Anlagen und deren Umgebung etc. zum Zeitpunkt des Reiseantrittes oder der Buchung variieren können und dass STC auf die baulichen Massnahmen, Emmissionsquellen etc. in der Nähe des Aufenthaltsortes nicht einwirken kann und entsprechend auch keine Garantie übernimmt. Auf die Zusammensetzung der Gäste, Reservationen von Restaurants, Sportmöglichkeiten und Events etc. am Destinationsort, gesprochene Sprachen und Sitten, die Qualität des Services und die offerierten Mahlzeiten hat STC ebenfalls keinen Einfluss. STC lehnt daher jegliche Haftung bezüglich den vorgenannten Fallgruppen ab.


18 Verknüpfte Internetseiten


Durch die Benutzung einer Verknüpfung (eines Links) verlässt der Kunde möglicherweise die STC Internetseite. STC hat den Inhalt verknüpfter Internetseiten Dritter nicht geprüft und übernimmt für deren Inhalt, insbesondere den darin enthaltenen Angeboten, Informationen und Meinungen keinerlei Verantwortung.


19 Benutzung von E-Mail


Die Übermittlung von E-Mails über öffentliche Netze erfolgt ungeschützt und kann von Dritten abgefangen, gelesen und abgeändert werden. Selbst wenn sich Absender und Empfänger in der Schweiz befinden, erfolgt die Übermittlung von E-Mails regelmässig und unkontrolliert grenzüberschreitend. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der E-Mails für Dritte erkennbar und es ist somit ein Rückschluss auf eine bestehende Verbindung zu STC möglich. Dies gilt auch für E-Mails, welche bei der Kommunikation mit STC (z.B. bei der Benützung der Internetseiten und der E-Services von STC) verwendet werden. STC wird hiermit ermächtigt dem Kunden E-Mails zu senden. Für Schäden, die aus der Benutzung von E-Mails oder aus der Nicht- bzw. Spätausführung von per E-Mail erteilten Aufträgen entstehen, haftet STC in keiner Weise. Diese Bestimmungen gelten analog für weitere in ihrer Funktionsweise und Risikolage vergleichbare ungeschützte Kommunikationsformen, welche in Zukunft verwendet werden. Mitteilungen an die vom Kunden bekannt gegebene oder im Verkehr mit STC verwendete Adressen einschliesslich E-Mail-Adressen, gelten als ordnungsgemäss zugestellt. Im Falle von E-Mails gilt als Zustellungszeitpunkt der Abgang bei STC; im Postverkehr wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass Schreiben in der Schweiz zwei Tage und im Verkehr mit dem Ausland vier Tage nach Aufgabe bei einer schweizerischen Poststelle zugestellt wurden.


20 Gültigkeit der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen


Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AVRB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AVRB nicht. Die gültigen Bestimmungen bleiben gleichwohl in Kraft. Die ungültige Bestimmung der AVRB soll durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung entspricht.


21 Anwendbares Rechts und Gerichtsstand


Der Vertrag zwischen dem Kunden und STC, einschliesslich der Frage des Zustandekommen und der Gültigkeit des Vertrages unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist der jeweilige Sitz von STC.


22 Telefonnummer und E-Mail-Adresse von STC


Telefonnummer: +41 (0)43 210 55 00 Montag – Freitag, 09:00 bis 16:00 Uhr

E-Mail-Adresse: [email protected]


Fussnoten:

1) Datum der Drucklegung: 01.01.2014. Hierzu gehören u.a. das STC Service Centre, die Internetseiten sbb.ch/travel; secure-stc.ch; stc.ch; swiss-hotels.com (Aufzählung nicht abschliessend) etc.


2) Für den Begriff «Pauschalreise» ist das Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über Pauschalreisen (SR 944.3) massgebend. Gemäss Artikel 1 Absatz 1 gilt als Pauschalreise die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst: a. Beförderung; b. Unterbringung; c. andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.


3) Es gelten die jeweiligen am Sitz von STC gültigen Sonn- und Feiertage.


4) Der Tag des Reiseantrittes wird nicht mitgezählt. Für die Berechnung gilt der Eingang der entsprechenden Annullationsmitteilung bei STC.