AD75 – Nutzungsbedingungen
- AD75 Swiss Travel Pässe sind nur für Mitarbeitende von Reisebüros und Reiseveranstalter erhältlich.
- Anträge von Mitarbeitenden von Schweizer Botschaften und Konsulaten, Mitarbeitenden von Swiss International Airlines oder anderen Fluggesellschaften werden automatisch abgelehnt.
- Der Antrag muss mit dem Stempel deines Unternehmens, der Unterschrift der:des Geschäftsführer:in und einer gültigen beruflichen E-Mail-Adresse versehen sein. Visitenkarten sind kein gültiger Beschäftigungsnachweis und Gmail-, Hotmail-, Yahoo-Konten usw. werden nicht akzeptiert.
- Switzerland Travel Centre (STC) behält sich das Recht vor, unvollständige oder nicht unterzeichnete Anträge sowie Anfragen abzulehnen, bei denen STC der Meinung ist, dass der Antrag nicht für einen ermässigten Pass gemäss den hier beschriebenen Bedingungen in Frage kommt.
- Der Swiss Travel Pass wird für die berechtigte Person und maximal eine Begleitperson zu einem reduzierten Preis angeboten. Zusätzliche Reisende werden nicht akzeptiert und es wird keine Jugendermässigung gewährt.
- Swiss Travel Passes für zusätzliche Reisende oder Tickets für Bergausflüge, die in Verbindung mit einem AD75 Swiss Travel Pass verwendet werden, können über www.swissrailways.com erworben werden.
- Kinder ab dem 6. bis vor dem 16. Geburtstag erhalten die Swiss Family Card und reisen damit gratis, sofern sie in Begleitung eines Elternteils reisen, das im Besitz eines gültigen AD75 Swiss Travel Passes ist.
- Pro Person kann maximal einmal pro Kalenderjahr ein AD75 Pass ausgestellt werden.
- Gib den Grund (Pressereise, Studienreise, private Reise usw.) für den Antrag an.
- AD75 Swiss Travel Pässe sind nur zulässig, wenn du deinen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz hast.
- STC braucht sieben Tage Zeit, um deinen AD75-Antrag zu bearbeiten. Anträge, die fünf Tage vor der Reise eingehen, werden nicht angenommen.
- Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– pro Person verrechnet.
- Der Pass wird nach Zahlungseingang ausgestellt. Ein sicherer Zahlungslink wird zur Verfügung gestellt. Es liegt in der Verantwortung der antragsstellenden Person, STC zu informieren, sobald die Zahlung erfolgt ist.
- AD75 Swiss Travel Pässe sind nicht umtauschbar und können nicht zurückerstattet werden, sobald sie ausgestellt wurden.
- Sollte ein AD75 Swiss Travel Pass an die Allgemeinheit verkauft werden, akzeptiert STC keine weiteren Anträge auf Ermässigung von der Agentur oder der antragsstellenden Person.
- STC stellt die AD75 Swiss Travel Pässe als Partner von STS (Swiss Travel System AG) aus.
- Mit Einsenden des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars akzeptierst du die allgemeinen Nutzungsbestimmungen.